Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise




Als Heilerin, spirituelle Lebensberaterin, psychoonkologische Beraterin, TCM-Praktikerin, Entspannungscoach, Bachblütenberaterin und Qi Gong Übungsleiterin bin ich weder Ärztin noch Heilpraktikerin oder übe einen anderen schulmedizinischen Beruf aus. 


Chakrenreinigung und weitere Heilarbeit ist rituell, spirituell, beratend, wegweisend und nicht medizinisch oder psychologisch. 


Bachblüten- oder Schüsslersalzberatung sowie Kräuterlehre ist nicht medizinisch oder psychologisch. 


Wellnessmassagen wirken entspannend und wohltuend und nicht medizinisch oder physiotherapeutisch. 


Heilarbeit, psychoonkologische Beratung, Bachblütenberatung und verschiedene Methoden aus der TCM ersetzen nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt, Psychologen, Heilpraktiker oder anderen Therapeuten. Es handelt sich weder um Heilmethoden im schulmedizinischen Sinne noch um eine Therapieform. Bei ernsten gesundheitlichen Beschwerden musst du dich daher unbedingt an Deinen Arzt oder Heilpraktiker wenden. Unterbrich bitte keine laufenden Behandlungen oder schiebe dieselbige hinaus oder unterlasse diese. 


Bei mir werden keinerlei Heilversprechen oder Diagnosen gestellt. Jeder Klient reagiert unterschiedlich auf Ausstrahlung und Einzigartigkeit der Anwendungen. Daher kann von meiner Seite als geistig/spirituell und energetische Beraterin, Lebensberaterin, TCM-Praktikerin, Bachblüten- und Schüsslerberaterin keinerlei Garantie für die Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit gegeben werden. 


Heilarbeit, psychoonkologische Beratung, Bachblüten- und Schüsslerberatung sowie verschiedene, bewährte Werkzeuge aus der TCM können den Klienten dazu befähigen, sein Leben in die eigene Hand zu nehmen, zu agieren, anstatt zu reagieren. Es können Lebensveränderungen entstehen. Ich übernehme keine Verantwortung für die weitere Lebensgestaltung meiner Klienten sowie keine Gewährleistung für einzutreffende Erwartungen oder Hoffnungen. 


Ich unterliege keiner gesetzlichen Schweigepflicht, ich sage Ihnen jedoch eine freiwillige Schweigepflicht im gesetzlichen Rahmen zu. 


Gemäß HeilMWerbG §3 ist darauf hinzuweisen, dass die Wirksamkeit der Angebote wissenschaftlich nicht nachweisbar ist. 


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